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Arbeitslosen-Versicherung für SelbstständigeArchiv
Arbeitslosen-Versicherung für Selbstständige
Selbstständige können vom 1. Februar 2006 an durch freiwillige Beiträge Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben.

Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung sind:

Eine vorausgehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Geleistete Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate vor der Selbständigkeit.

Vorliegen einer Bestätigung der Selbständigkeit (Gewerbeanmeldung)

Die neue Arbeitslosenversicherung ist nicht nur für Existenzgründer interessant, auch Unternehmer können sich für das Risiko der „Arbeitslosigkeit' versichern, auch wenn diese seit etlichen Jahren selbstständig sind.

Fristen

Die Anträge sind an die örtliche Arbeitsagentur zu richten. Unternehmensgründer müssen sich innerhalb des ersten Monats ihrer Selbstständigkeit entscheiden, ob sie sich versichern wollen. Diejenigen, die schon länger ein Unternehmen betreiben, können sich mit einer Frist bis zum 31.12.2006 für die Arbeitslosenversicherung entscheiden.

Beiträge

Die Beiträge belaufen sich auf monatlich 39,81 € (neue Bundesländer 33,56 €).

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die selbstständige Beschäftigung so schlecht läuft, dass sie den Unternehmer weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt. Eine Gewerbeabmeldung ist zur Zeit keine Voraussetzung für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Die Selbstständigkeit kann sogar im Nebenjob (mit weniger als 15 Stunden pro Woche) fortgeführt werden. Diese Einkünfte werden aber als Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Ein Gewinn von 165 € pro Monat (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben) bleibt aber anrechnungsfrei. Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss bereit sein, jede zumutbare abhängige Beschäftigung anzunehmen.

Anspruchsdauer

Nach einer Beitragszahlung erwerben freiwillig versicherte Selbstständige (wie Arbeitnehmer auch) einen Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld, nach zwei Jahren 12 Monate. Selbstständige ab 55 Jahren haben ab drei Beitragsjahren ein Anrecht auf 18 Monate Arbeitslosengeld.

Leistungshöhe

Sollte die Existenzgründung innerhalb der ersten beiden Jahre schief gehen, haben ehemals arbeitslose Gründer Anspruch auf Bestandsschutz, d. h. das Arbeitslosengeld wird mindestens auf Grundlage des letzten sozialversicherten Gehalts berechnet. Bei einem späteren Antrag wird das Arbeitslosengeld nach der vorliegenden Qualifikation und Steuerklasse des Antragstellers bemessen. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt danach zwischen 617,- und 1.364,- € pro Monat. Beispielsweise erhält ein Handwerksmeister, (Steuerklasse III, 1 Kind) eine monatliche Leistung über 1.200 €, ein Antragsteller mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Steuerklasse 1, kein Kind) im Monat 763 €. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist befristet bis zum 31.12.2010. Weitere Auskünfte sind bei den zuständigen Arbeitsagenturen vor Ort erhältlich.
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