 Vorgeschrieben: Geräte gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen |
Geschwindigkeitsbegrenzer für Transporter ab Januar Pflicht
Bis zum 1. Januar 2006 müssen alle Transporter mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen das neue EU-Gesetz zum Tempolimit erfüllen. Es schreibt die technische Geschwindigkeitsbegrenzung auf 90 Kilometer pro Stunde vor.
Die richtige Antwort auf diese Anforderung liefert Siemens VDO mit einem kleinen Nachrüstgerät, das zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt: Das neue VDO Pedal Interface II erlaubt Fuhrparkbesitzern nicht nur, die EU-weite Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten, sondern auch auf flexible Weise das Fahrzeugtempo zu regulieren. Denn das Interface kann über weitere Anbaugeräte die Motordrehzahl limitieren. Dadurch werden Verbrauchsspitzen gekappt. Wie Flottenversuche zeigten, ging der Treibstoffverbrauch auf diese Weise um bis zu 15 Prozent zurück. Auch die Unfallhäufigkeit sowie der Verschleiß nahmen ab, wodurch sich die Wartungsintervalle verlängerten und die Betriebskosten sanken.
Überdies lässt sich mit Hilfe des neuen Interfaces eine zweite Geschwindigkeitsgrenze variabel definieren, die auf Knopfdruck aktiviert werden kann. Damit können sich die Fahrzeugführer zum Beispiel in geschlossenen Ortschaften oder in Baustellen selbst ein Limit setzen, über das hinaus der Wagen nicht beschleunigt werden kann.
Quelle: Markt und Mittelstand 12/2005