Gute Nachricht aus Berlin: Die Überarbeitung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Internet- bzw. Fernabsatzgeschäften bringt ein großes Maß an Rechtssicherheit für Internethändler. Sie können für die so genannte Widerrufsbelehrung künftig wieder bedenkenlos die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mustertexte verwenden und erfüllen damit sämtliche Informationspflichten. Dazu zählt, dass die Muster aus der BGB-Informationspflichtenverordnung den Rang eines formellen Gesetzes erhalten und damit nicht mehr von den Gerichten für unwirksam erklärt werden können.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hatten in der Vergangenheit zu zahlreichen Abmahnungen geführt. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass Geschäfte künftig gleich behandelt werden, egal ob sie über „normale” Internetshops, eBay oder andere Auktionsplattformen erfolgen. Bislang gelten unterschiedliche Regeln bei den Widerrufsfristen wie beim Wertersatz für zurückgeschickte Waren.