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STRAßENVERKEHRS- RECHT: Alkoholisierung eines Fahrradfahrers:Archiv
STRAßENVERKEHRS- RECHT: Alkoholisierung eines Fahrradfahrers:
Das Gesetz und die Rechtssprechung gehen von der Vermutung aus, dass ein Fahrradfahrer ab 1,6 Promille und ein Autofahrer ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig sind. Das bedeutet, dass bei Feststellung dieses oder eines höheren Wertes der Täter seinen Führerschein verliert und mittels einer MPU seine Fahrtauglichkeit nachweisen muss.
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