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Rückenstärkung für Bankkunden
BDS hofft auf Umsetzung neuer Richtlinie durch EU-Kommission
Die EU-Kommission will nach einem neuen Richtlinien-Entwurf Europas Bankkunden den Rücken stärken. Der Bund der Sparer (BDS) ist zuversichtlich, dass die Verbraucher künftig gegen kriminelle Machenschaften bei der Benutzung von Kredit- und EC-Karten sowie beim Online-Banking besser geschützt werden. Zudem sieht das Papier vor, die von vielen Kreditinstituten angewandte Gewinn bringende Überweisungspraxis innerhalb der EU zu stoppen. Beim Zahlungsverkehr des Kunden mit seiner Bank über Internet geht es vor allem um das so genannte Phishing: Kriminelle Elemente spähen dabei das Passwort des Kunden aus und tätigen damit hohe Überweisungen zu Lasten des Kontoinhabers. Die EU-Kommission möchte, dass Geldinstitute grundsätzlich vom Kunden nicht autorisierte Zahlungen ersetzen sollen und nicht wie bisher nur aus Kulanz handeln. Beim Missbrauch gestohlener Kredit- und EC-Karten setzt sich die EU dafür ein, dass der Kunde nur noch bis zu 150 Euro haftet für finanzielle Schäden, die zwischen Diebstahl und Verlustmeldung entstanden sind. Derzeit muss der Geschädigte noch für ein Drittel der Summe aufkommen. Bei Überweisungen ins europäische Ausland sollen die Banken verpflichtet werden, Aufträge bereits am zweiten Tag gutzuschreiben und nicht wie bisher nach mehreren Tagen Verzögerung. »Die Richtlinie muss auch in Deutschland Gesetz werden«, fordert BDS-Chef Franz Herrmann mit Blick auf das immer noch Verbraucher unfreundliche Verhalten der Geldhäuser. |
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