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ENZYKLOPÄDIE: AnbaugerätEnzyklopädie
ENZYKLOPÄDIE: Anbaugerät
Erweitert und verbessert den Anwendungsbereich von motorisierten Flurförderzeugen mit Hochhubeinrichtung, insbesondere Gabelstaplern.
Anbaugeräte können beim Umschlag palettierter Güter, palettenloser Stückgüter oder Schüttgut verwendet werden. Anbaugeräte können mit wenigen Handgriffen an den Gabelträger des Flurförderzeuges angebaut und von diesem abmontiert werden, wodurch das Flurförderzeug zum Universalgerät wird; bei hydraulischen Anbaugeräten erfolgt der Anschluss an das hydraulische System des Flurförderzeuges mit Schnellkupplungen, vorausgesetzt, dass bei dem Flurförderzeug die entsprechenden Anschlüsse für das hydraulische Anbaugerät vorgesehen sind. Anbaugeräte, die vom Stapler normalerweise nicht abgenommen werden, werden häufig direkt mit der Hydraulik des Staplers (ohne Schnellkupplungen) verbunden, um die Drosselwirkung der Kupplungen zu umgehen. Vor allem bei drehbaren Kombinationen mit großen ‚Schluckvolumina‘ führen Schnellkupplungen zu starker Ölerwärmung. Die DIN 24550-5 (1998-08) enthält Informationen über die Fluidtechnik, Hydraulikfilter und die Anschlussmaße für Anbau-Rücklauffilter. Unterteilung: Prinzipiell lassen sich Anbaugeräte in zwei Gruppen unterteilen: Die integrierten,also fest in den Stapler eingebauten, Anbaugeräte und in solche, nichtintegrierten, die mit entsprechenden Vorrichtungen angebaut und abgenommen werden können. Man unterscheidet Anbaugeräte: ohne Antrieb, -mit mechanischem Antrieb, -mit hydraulischem Antrieb, -mit pneumatischem Antrieb und - mit elektrischem Antrieb. Einteilung nach DIN 15136 (Diese Norm wurde zurückgezogen. An ihre Stelle soll die ISO 5053 treten. Bis zu deren Vorliegen empfiehlt es sich,die alte Norm als Orientierung heranzuziehen.) Nach der Norm 15136 wurden die folgenden Anbaugeräte für Flurförderzeuge unterschieden: • Gabel, aus zwei oder mehr Gabelzinken bestehende Lastträger, vorzugsweise zum Aufnehmen von Paletten; • Gabelverlängerung, Schuhe zum Verlängern der wirksamen Traglänge der Gabeln; • mehrzinkige Gabel zum Aufnehmen von liegenden Fässern und ähnlichen Körpern; • Klappgabel, Gabel mit hochklappbaren Zinken. • Plattform, Lastträger mit geschlossener Ladefläche zum Aufnehmen von Ladepritschen oder von Lasten ohne feste Unterlage. • Dorn,einzelner oder mehrteiliger Arm zum Aufnehmen hohler Gegenstände, zum Beispiel kurze Rohre, Teppichrollen oder Drahtbunde. • Klammer, Lastträger mit Armen zum Klammern der Last; • Ballenklammer, zum Aufnehmen von Ballen, Kisten, Maschinenteilen und anderem Stückgut; • Steinklammer, zum Aufnehmen von Bausteinen; Fassklammer, zum Aufnehmen von Fässern; • Rollenklammer, zum Aufnehmen von Rollen; • Seitenkippgerät zum Aufnehmen, Transportieren und Ausgießen von Gießtiegeln; • Chargiergerät zum Einbringen von Zuschlagstoffen in Schmelzöfen; • Kupola-Klammer zum Manipulieren von Guss-und Schmiedeblöcken; • Manipulator, Klammer, deren Klauen auf einem drehbaren Arm angebracht sind, zum Handhaben von Blöcken und Brammen; • Steinklemmgabel, mehrzinkige Gabel zum Aufnehmen von Steinen ohne Palette. Die untersten Steinreihen werden zwischen den Gabelzinken durch Klemmeinrichtungen gehalten. • Schaufel, nicht abnehmbarer Behälter, der selbsttätig gefüllt und durch Vorwärtskippen entleert werden kann. • Kippgerät, Lastträger zum Aufnehmen und Kippen von Behältern. • Kranarm, Ausleger mit Lasthaken. • Arbeitsbühne, Plattform mit Geländer zum Ausführen von Arbeiten in großer Höhe. • Abschieber, zum Abstreifen der Last vom Lastträger, vorzugsweise von der Gabel oder Plattform; • Klemmschieber, zum Abstreifen und Aufziehen von unmittelbar auf Blechen, Pappen und dergleichen gelagerten Lasten vom und auf den Lastträger, vorzugsweise Gabel oder Plattform. • Lasthalter, zum Festhalten der Last durch Aufdrücken von oben; vorzugsweise für lose geschichtete Lasten als Sicherung gegen Auseinanderfallen während des Transportes. • Zusatzhubgerüst, zweites Hubgerüst zum Vergrößern der Hubhöhe. • Drehgerät, zum Drehen des Lastträgers mit begrenztem oder unbegrenztem Drehbereich; • Seitenschieber, zum seitlichen Verschieben des Lastträgers; • Seitenschwenkgerät, Einrichtung, mit der der Lastträger um eine oder zwei senkrechte Achsen geschwenkt werden kann; • Seitenschubgerät, Einrichtung, bei der der Lastträger quer zum Hubgerüst angeordnet ist und verschoben werden kann. • Schwenkbares Seitenschubgerät, Einrichtung,mit der der Lastträger um eine oder zwei senkrechte Achsen geschwenkt und quer zum Hubgerüst verschoben werden kann. • Zinkenverstellgerät, zum Verstellen des Abstandes der Gabelzinken. • Schutzgitter, Rahmen zum zusätzlichen rückwärtigen Abstützen hoher und breiter Lasten auf Gabeln und Plattformen. • Schutzdach, Dach über dem Fahrersitz zum Abfangen etwa herabfallender Teile der Last. Nicht genormte Sonderausführungen: Neben den in der zurückgezogenen DIN-Norm 15136 (Bitte beachten Sie die Ausführungen im Normen-Verzeichnis!) aufgeführten Anbaugeräten gibt es eine Vielzahl anderer Geräte. Hier einige Beispiele - durch Neukonstruktionen können sich laufend Ergänzungen ergeben: Behälterentleerer für Fallbodenbehälte, Chargiergerät, Drehgabelklammer, Großflächenklammer, Holzgreifer, Klammergabel, Palettenwendegerät, Paloxenkippgerät, Schneeräumschild, Schrottgreifer, Steinklammer, Schubgabel (Vorschubgabelträger), Spreader (zum Containerhandling). Die Verwendung von Anbaugeräten: Bei der Verwendung von Anbaugeräten ist die Resttragfähigkeit meist geringer als die Nenntragfähigkeit des Flurförderzeuges, und zwar durch das Eigengewicht des Anbaugerätes, den nach vorne verlagerten Lastschwerpunkt und eine eventuelle Überschreitung einer gewissen Hubhöhe. Flurförderzeuge müssen bei der Verwendung von Anbaugeräten den gleichen Standsicherheitsbestimmungen genügen wie ohne Anbaugerät. Zu beachten ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 §37 Absatz 1, wonach für Anbaugeräte die Prüfung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben ist. In diesem Zusammenhang ist auch auf die VDI-Richtlinie 3578 (Anbaugeräte für Gabelstapler, Lastaufnahmemittel) zu verweisen. Betreiber, die Anbaugeräte nicht über den Lieferanten des Flurförderzeuges beschaffen, sollten sich vor Anbau unbedingt mit dem Hersteller des Flurförderzeuges in Verbindung setzen, um Probleme von vornherein zu vermeiden. Lieferer von Flurförderzeugen mit Anbaugeräten sollten das EG-Produkthaftungsgesetz kennen, das seit 01.07.88 gilt. Danach haftet zwar der Hersteller des Teilprodukts (Anbaugerät)aber nur dann, wenn der Name, das Warenzeichen oder ein sonstiges Erkennungszeichen des Lieferanten am Produkt angebracht ist. |
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