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Arbeitsmittelschutzrichtlinie 89/655/EWGRichtlinien, Gesetze, VerordnungenRichtlinien, Gesetze, Verordnungen
Arbeitsmittelschutzrichtlinie 89/655/EWG
Der Arbeitgeber trifft die erforderlichen Vorkehrungen, damit die den Arbeitnehmern im Unternehmen bzw. Betrieb zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel für die jeweiligen Arbeiten geeignet sind oder zweckentsprechend angepasst werden, so dass bei der Benutzung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet sind.
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UNTERNEHMENSNACHRICHTEN
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