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EX-Schutzrichtlinie 1999/92/EG vom 16. Dez. 1999Richtlinien, Gesetze, VerordnungenRichtlinien, Gesetze, Verordnungen
EX-Schutzrichtlinie 1999/92/EG vom 16. Dez. 1999
Der Explosionsschutz zählt zu den besonders sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen. Im Explosionsfall sind das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer durch unkontrollierte Flammen- und Druckwirkung sowie durch schädliche Reaktionsprodukte und Verbrauch des zum Atmen benötigten Sauerstoffs aus der Umgebungsluft gefährdet.
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UNTERNEHMENSNACHRICHTEN
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