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Regeln für den Umgang mit Hydraulikflüssigkeiten
Diese Regeln finden Anwendung auf Hydraulikflüssigkeiten in hydraulischen Systemen, im folgenden auch Druckflüssigkeiten genannt. BGR 137 (bisher ZH 1/215)
Die Druckflüssigkeit ist in der Regel Bestandteil der hydraulischen Ausrüstung einer betriebsfertigen Maschine. Insoweit gilt Anhang 1 der Richtlinie 89/392/EWG. Danach dürfen die bei der Benutzung einer Maschine verwendeten Produkte (z.B. Druckflüssigkeiten) nicht zu einer Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit der Versicherten führen. |
UNTERNEHMENSNACHRICHTEN
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