Die in den letzten Jahren auch im Arbeitsschutzrecht spürbar gewordene europäische Harmonisierung, der um die arbeitsbedingten Erkrankungen erweiterte Präventionsauftrag der Berufsgenossen-schaften und die stetige Zunahme der Einzelvorschriften haben die Notwendigkeit geschaffen, das berufsgenossenschaftliche Regelwerk zu überarbeiten und neu zu bewerten. Dabei geht es um mehr Übersichtlichkeit und eine bessere Verständlichkeit der Vorschriften und Regeln. Doppelregelungen aufgrund bestehender staatlicher Vorschriften sind abzubauen.