Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 'Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten'Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit Ausschuß ARBEITSMEDIZIN, Stand 1998 Versicherte, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben, sind arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu unterziehen, wenn an ihre körperliche Eignung besondere Anforderungen zu stellen sind, um Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten oder Dritte zu verhindern. Bei geringen Gefahren kann auf diese arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen verzichtet werden.