Der gefahrlose Betrieb von Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler, Hochhubwagen) hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks, der Bremsen, der Lenkung, des Hubwerks, der Sicherheitseinrichtungen und anderer Ausrüstungsgegenstände ab. Ein Versagen dieser Teile kann unter Umständen schwere Unfälle zur Folge haben. Sie müssen daher durch regelmäßige Prüfungen auf Schäden, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkung verursacht worden sein können, überwacht werden. Hierfür sind besondere Fachkenntnisse erforderlich, die von den Sachkundigen verlangt werden.
Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen durch Sachkundige ist § 37 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge' (BGV D 27).