Das Finanzgericht Köln hat in einem Beschluss angezweifelt, dass die seit 01.05.2005 geltende Regelung rechtmäßig ist, wonach Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht nur noch nach Hubraum besteuert werden (Finanzgericht Köln, 28.11.2005, Aktenzeichen: 6 V 3715f05). Die zuvor mögliche Besteuerung nach Gewicht könnte also weiter möglich sein. Es ist in dieser Frage momentan ein Hauptsachverfahren vor dem Finanzgericht Köln anhängig (Aktenzeichen: 6 K 2378/05).
Wie allgemein aus der Finanzverwaltung zu hören ist, kann gegen die entsprechenden Kfz-Steuerbescheide mit dem Hinweis auf den Beschluss des Finanzgerichtes Köln Einspruch eingelegt werden und das Ruhen des Verfahrens sowie die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Die Entscheidung über die Streitfrage ist zwar nicht vorhersehbar; um eine Bestandskraft der Steuerbescheide vor einer Entscheidung jedoch zu verhindern, ist die Einsprucheinlegung zu empfehlen.