ENZYKLOPÄDIE: Mitnehmstapler

Radarmstapler mit batterieelektrischem oder Dieselantrieb, die sich aus eigener Kraft an der Heckwand des Lkw hochziehen und so mitgenommen werden können. Mit diesen Geräten be- und entlädt man Lkw, wenn keine anderen mechanischen Be- und Entlademittel vorhanden sind. Mitnehmstapler sind meist als Spreizenstapler mit Elektro-Geh-Antrieb (↑ Mitgänger-Geräte) bis 1 200 Kilogramm Tragfähigkeit und als Diesel-Fahrersitz-Geräte (DFP) bis 4 000 Kilogramm Tragfähigkeit erhältlich. Gebaut werden sowohl Ausführungen mit Schubgabel als auch mit Schubmast. Im Vergleich zu anderen Radarmstaplern haben sie in der Regel größere Räder, die luft-, superelastik-, vollgummi- oder polyuretanbereift sein können. Dieselausführungen gibt es auch als geländegängige Fahrzeuge mit Allradantrieb und als Vierwegestapler. Diese Geräte nutzen vor allem der Getränkehandel, Entsorgungsbetriebe und die Feuerwehr. Nachteilig bei der Verwendung am Lkw ist, dass durch die höhere Zentrifugalkraft bei Kurvenfahrten, insbesondere bei leeren Lkw, Schleudergefahr besteht. Mitnehmstapler sind auch mit Teleskopmast lieferbar.