ENZYKLOPÄDIE: Tragfähigkeit

Die technischen Regeln in Europa kennen zwei Definitionen der Tragfähigkeit: Die Nenntragfähigkeit und die wirkliche (tatsächliche) Tragfähigkeit. Dadurch erleichtert man den Vergleich der Grundmodelle verschiedener Hersteller. Von Tragfähigkeit spricht man bei allen Flurförderzeugen, außer bei Niederhubwagen und Schleppern. Bei Niederhubwagen verwendet man den Begriff der Nennlast, bei Schleppern den der ↑ Zugkraft und ↑ Anhängelast. Die Hersteller müssen die Nenntragfähigkeit der Fahrzeuge angeben.

 

► Nenntragfähigkeit

 

Die Nenntragfähigkeit ist bei bestimmten Normhubhöhen und genormten Lastschwerpunktabständen zu ermitteln. Nutzt man Flurförderzeuge für besondere Anwendungen, darf der Lastschwerpunktabstand passend zur Anwendung festgelegt werden. Die Nenntragfähigkeit muss auf dem Fabrikschild ausgewiesen sein. Sie kann aber auch auf dem Tragfähigkeitsschild angegeben werden, jedoch so, dass sie mit der wirklichen Tragfähigkeit nicht zu verwechseln ist.

↑ Resttragfähigkeit

 

► Wirkliche Tragfähigkeit

 

Die wirkliche (tatsächliche) Tragfähigkeit kann von der Nenntragfähigkeit abweichen. Beispielsweise durch

 

O eine von der Norm abweichende Hubhöhe,

O eine abweichende Bauform des Hubgerüstes,

O einen von der Norm abweichenden Lastschwerpunkt,

O abnehmbare Anbaugeräte.

 

Die wirkliche (tatsächliche) Tragfähigkeit ist durch entsprechende Standsicherheitsversuche zu ermitteln.

↑ Resttragfähigkeit