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Jedes Jahr unterzieht sich HOPPECKE einer Bewertung durch EcoVadis in Hinblick auf seine Nachhaltig-keitsaktivitäten. In den vergangenen Jahren hatte das Unternehmen mehrfach in Folge die Gold-Medaille von EcoVadis für seine nachhaltiges Handeln ...
Skalierbare Automatisierung von einfachen Plug-and-Play-Anwendungen bis hin zu hochindividualisierten Systemen: In seiner Automatisierungslösung iGo vereint der Hamburger Intralogistikspezialist STILL die ganze Bandbreite automatisierter Lösungen, ...
Die Nachfrage nach einfachen autonomen Lösungen mit selbstnavigierenden Geräten und einer einfachen Benutzerschnittstelle wird immer größer. Als Antwort darauf hat Toyota Material Handling Europe eine Kooperationsvereinbarung mit Gideon ...
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit durch eine stärker automatisierte Intralogistik verbessern wollen, finden bei Linde Material Handling (MH) alles aus einer Hand: ein breites Portfolio an fahrerlosen Transportsystemen und mobilen Robotern ...
Auf der LogiMAT 2024 bewies Fronius Perfect Charging sein Engagement für Nachhaltigkeit und Vernetzung. Unter dem Motto „sustainably connected“ stellte das Unternehmen nachhaltig vernetzte Ladelösungen vor, die die Intralogistik-Branche maßgeblich ...
Eine deutlich verbesserte Produktivität und Effizienz der Materialtransporte verspricht Baoli seinen Kunden mit der neuen Schubmaststapler-Serie KBR. Nach Angaben des Herstellers zeichnen sich die neuen Geräte durch gute Leistung, vielseitige ...
EnerSys hat das neue kabellose NexSys® AIR-Ladegerät auf den Markt gebracht. Es wurde für eine breite Palette von fahrerlosen Transportsystemen (FTS) entwickelt und zeichnet sich den Angaben zufolge durch ein fortschrittliches, platzsparendes ...
Auch Flurförderzeuge fallen unter das Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung erstreckt sich auf fehlerhafte Produkte, die nach dem 1. 8.1988 auf den Markt gebracht wurden.
Es haften sowohl der Hersteller des Endprodukts, der Hersteller des Teilprodukts, als auch der Importeur.
Die Haftung beschränkt sich nicht allein auf den eigenen Verantwortungsbereich, sondern in erheblichem Umfang auch auf die Zulieferer und Unterlieferanten.
Betroffen ist auch der Quasi-Hersteller, worunter man Unternehmen versteht, die ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt anbringen (beziehungsweise den ursprünglichen Namen des Herstellers unterschlagen). Im Prinzip kann das Gesetz als anwenderfreundlich angesehen werden.