ENZYKLOPÄDIE: EG-Konformitätserklärung

In der EG-Konformitätserklärung erklärt der Hersteller oder sein in der Europäischen Union niedergelassener Bevollmächtigter, dass seine in den Verkehr gebrachten Maschinen den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen genannter europäischer Richtlinien entsprechen. Ist das der Fall, darf das ↑ CE-Zeichen an der Maschine angebracht werden.

↑ CE-Konformitätskennzeichnung, ↑ EG-Baumusterprüfung