ENZYKLOPÄDIE: Fahrerlose Flurförderzeuge

Selbstfahrende flurgebundene Fahrzeuge mit eigenem Fahrantrieb, die Lasten transportieren (tragen oder ziehen) und − automatisch gesteuert − den Fahrweg und das Fahrziel finden. Sie sind mit aktiven oder passiven Lastaufnahmemitteln ausgestattet. Überwiegend handelt es sich um elektrisch, seltener um verbrennungsmotorisch angetriebene oder mit Hybridantrieb ausgerüstete Fahrzeuge. Sie bewegen sich mithilfe

 

O induktiver Leitdrähte, die in den Fußboden eingelassen werden,

O auf dem Fußboden aufgebrachter Magnetstreifen oder Metalldrähte, die zwar sehr empfindlich sind, aber im Bereich der Low-Cost-Lösungen durchaus als Standard angeboten werden, sofern dort beispielsweise keine Stapler fahren,

O auf dem Fußboden aufgebrachter reflektierender Leitlinien, die optisch erkannt werden,

O von Lasersystemen, wobei der mitfahrende Laser ortsfeste Baken abtastet und daraus die jeweilige Position des Fahrzeuges berechnet und zugleich mit den Sollpositionen vergleicht,

O von in den Boden eingelassenen oder auf dem Boden aufgebrachten Raster-Positionsmarken, wie programmierfähigen Transpondern, optisch erkennbaren Koordinatenpunkten oder Magneten (Spot Navigation),

O von Ultraschall-Navigationssystemen, die den Abstand zu den Wänden abtasten und daraus die Fahrzeugposition berechnen,

O von Visionsystemen, auf rein visueller Basis,

O von GPS-Satellitennavigationssystemen (für umfangreiche Außeneinsätze) und

O mechanischer Bodenführungsschienen.

 

Häufig wird im Zusammenhang mit Fahrerlosen Flurförderzeugen der Begriff FTS (Fahrerloses Transportsystem) verwendet. In der Normung wird jedoch überwiegend von Fahrerlosen Flurförderzeugen gesprochen, da dieser Begriff präzise zum Ausdruck bringt, dass er für automatisch gesteuerte Flurförderzeuge steht. Der Begriff lehnt sich an die amerikanische Bezeichnung AGV (Automatic Guided Vehicles) an.

 

Den Begriff „Fahrerloses Flurförderzeug“ hat die FEM definiert. Diese Definition wurde in die DIN EN 1525 übernommen.

 

► Einsatzbereiche

 

Fahrerlose Flurförderzeuge werden überwiegend in Hallen und Innenräumen eingesetzt. Es handelt sich dann praktisch immer um batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge, die weder Abgase noch Lärm verursachen. Für Montagelinien werden häufig auch Fahrerlose Flurförderzeuge gebaut, die man induktiv mit Spannung versorgt. In Produktionsbetrieben ver- und entsorgen Fahrerlose Flurförderzeuge Fertigungsmaschinen oder werden als selbstfahrende Arbeits- oder Montagetische eingesetzt. In vollautomatischen Lagern nutzt man sie als Kommissionierfahrzeuge oder Lagergeräte. In Bibliotheken, Krankenhäusern, Kantinen, Kasernen übernehmen Fahrerlose Flurförderzeuge unter anderem den Transport von Büchern, Wäsche und Essentabletts. Die Transporte können automatisch und ausschließlich rechnergesteuert ablaufen oder durch manuelle Befehle ausgelöst werden. Im Freien eingesetzte Fahrerlose Flurförderzeuge, beispielsweise Containertransporter, findet man in großen Seehäfen und auf Flughäfen. Es handelt es sich fast immer um Großgeräte, eine Art abgewandelte Lastwagen, die verbrennungsmotorisch angetrieben sind. Fahrerlose Fahrzeuge können Lasten, je nach Bauart, tragen, ziehen, heben oder stapeln. Diesen Funktionen entsprechend, gibt es im Prinzip vier Grundformen Fahrerloser Flurförderzeuge: Schlepper, Niederhubwagen, Unterfahrschlepper (Trägerfahrzeuge) und Stapler. Sonderformen lassen sich praktisch unbegrenzt konstruieren.

 

► Sicherheitsbestimmungen

 

Fahrerlose Flurförderzeuge unterliegen Sicherheitsbestimmungen, die über die der konventionellen Flurförderzeuge hinausgehen. Diese weitergehenden Vorschriften beziehen sich unter anderem auf die Bremsen und das automatische Stoppen vor Personen und Hindernissen sowie auf Zwangsabschaltungen, Notstoppvorrichtungen, Hinweisschilder und Warneinrichtungen. Zu den Sicherheitsabständen auf Verkehrswegen ist die DIN 15185, Teil 2 zu beachten. DIN EN 1525 „Sicherheit von Flurförderzeugen; Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme“ legt die Anforderungen an diese Flurförderzeuge fest. Hinweis: Diese Norm soll durch die internationale Norm DIN EN ISO 3691-4 abgelöst werden. Anforderungen an automatische Funktionen regelt DIN EN 1526 „Sicherheit von Flurförderzeugen – Zusätzliche Anforderungen für automatische Funktionen von Flurförderzeugen“.