ENZYKLOPÄDIE: Gabelstapler

Gabelstapler, auch Gegengewichtsstapler genannt, sind im Gegensatz zu ↑ Radarmstaplern freitragende Flurförderzeuge: Sie nehmen somit die Last außerhalb der Radunterstützung auf und unterliegen dem Hebelgesetz, wobei der Drehpunkt des Hebels die Mitte der Vorderachse ist und der Lastarm von der Mitte der Vorderachse bis zum Mittelpunkt der (angenommenen) quadratischen und gleichmäßig verteilten Last reicht. Wichtig ist in der Praxis der Teil des Lastarms, der sich ↑ Lastschwerpunktabstand nennt. Dies ist der Abstand vom Gabelrücken bis zum Schwerpunkt der Last. Der Lastschwerpunktabstand ist wichtig zur Klassifizierung der Gabelstapler nach Tragfähigkeiten. Denn bei jeder Tragfähigkeitsangabe muss man wissen, für welchen Lastschwerpunktabstand diese Tragfähigkeit gilt.

 

Der Lastschwerpunktabstand ist durch internationale Normen festgelegt. Das Angebot auf dem Markt beinhaltet Gabelstapler mit Tragfähigkeiten bis zu 52 000 Kilogramm.

 

Alle Stapler müssen den Standsicherheitsbestimmungen entsprechen, das heißt, Gabelstapler unter 50 000 Kilogramm Tragfähigkeit müssen auf einer neigbaren Plattform oder einer festen Rampe einer Reihe von Kipptests unterzogen worden sein. Bei Geräten über 50 000 Kilogramm Tragfähigkeit ist die Standsicherheit rechnerisch zu ermitteln.

 

Gabelstapler sind Flurförderzeuge, das heißt, sie bewegen sich frei auf dem Flur (Fahrwegen) und sind nicht schienengebunden. Dementsprechend sind Gabelstapler mit Rädern versehen, die ein relativ weiches und geräuschloses Fahren möglich machen, das heißt, die Räder sind elastik-, vollgummi- oder luftbereift.

 

Gabelstapler können elektrisch oder verbrennungsmotorisch angetrieben sein. Angeboten werden batterieelektrische und netzelektrische (seltener) Antriebe, außerdem Treib- oder Erdgas-, Diesel- sowie Dieselelektro- und Treibgaselektro-Antriebe.

 

Die Betätigung der Arbeitsfunktion erfolgt hydraulisch, das gilt für das Heben, Senken, Neigen und gegebenenfalls auch für die Hilfskraftlenkung und die hydraulischen Anbaugeräte.

Zum Heben der Last sind Hubmaste erforderlich, die überwiegend in teleskopierender Form angeboten werden. Am häufigsten auf dem Markt ist der einfach teleskopierende oder Simplexmast anzutreffen. Für hohes Stapeln bei kleiner Bauhöhe sind Zweistufen-, Dreistufen- oder Vierstufenmaste möglich.

 

Wegen der besseren Sicht nach vorn haben sich Freisichtmaste weitgehend durchgesetzt, da bei diesen keine wesentliche Sichtbehinderung nach vorn durch Hydraulikzylinder und Hubketten vorhanden ist.

 

Die Hubgerüste der Gabelstapler sind nach vorn und nach hinten neigbar. Die Vorwärtsneigung erleichtert das Aufnehmen und Absetzen der Last. Die Rückwärtsneigung verhindert beim Fahren, dass die Last von der Gabel rutscht.

 

Da Gabelstapler flächen- und raumsparend sein sollen, um die Arbeitsgangbreite klein zu halten, sind sie kompakt gebaut.

 

Gabelstapler sind als Geh- und Fahrersitzgeräte, seltener als Hand- und Standgeräte im Einsatz.

↑ Flurförderzeuge, ↑ Kenndaten der Flurförderzeuge, ↑ Typenblatt