ENZYKLOPÄDIE: MAK-Wert

Der MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration) ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz. Hält man diesen Wert ein, wird die Gesundheit der Beschäftigten weder beeinträchtigt noch werden sie unangemessen belästigt. Hinsichtlich verbrennungsmotorischer Flurförderzeuge geht es vor allem um folgende Schadstoffe, deren Werte in ppm (parts per million) gemessen werden: Kohlenwasserstoffe (CH), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffdioxid (NO2) und Stickstoffmonoxid (NO). In der Umweltpraxis spricht man meist von NOx, einen allgemeinen Begriff für Stickoxide, der für ein Gemisch aus NO2 und NO steht. Zu beachten sind vor allem Dieselmotor-Emissionen, Pyrolyseprodukte und Benzin. Dieselmotor-Emissionen beinhalten demnach krebserregende PAH (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), für deren kanzerogenen Effekt die Rußpartikel ausschlaggebend sind. Deshalb schreibt die BGV D27 § 21 vor, dass Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen nur betrieben werden dürfen, wenn in der Atemluft keine gefährlichen Konzentrationen gesundheitsschädlicher Abgasbestandteile entstehen können. Gesundheitsschädliche Abgasbestandteile sind beim Betrieb von Flurförderzeugen mit Flüssiggas- und Dieselmotoren zu erwarten.