ENZYKLOPÄDIE: Produkthaftung

Auch Flurförderzeuge fallen unter das Produkthaftungsgesetz.

 

Die Haftung erstreckt sich auf fehlerhafte Produkte, die nach dem 1. 8.1988 auf den Markt gebracht wurden.

 

Es haften sowohl der Hersteller des Endprodukts, der Hersteller des Teilprodukts, als auch der Importeur.

 

Die Haftung beschränkt sich nicht allein auf den eigenen Verantwortungsbereich, sondern in erheblichem Umfang auch auf die Zulieferer und Unterlieferanten.

 

Betroffen ist auch der Quasi-Hersteller, worunter man Unternehmen versteht, die ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt anbringen (beziehungsweise den ursprünglichen Namen des Herstellers unterschlagen). Im Prinzip kann das Gesetz als anwenderfreundlich angesehen werden.