ENZYKLOPÄDIE: Unfallverhütungsvorschriften

Für Hersteller, Betreiber und Fahrer von Flurförderzeugen gilt die VGB 36 (UVV 48) Flurförderzeuge und die dazu entsprechende Durchführungsanweisung.

 

Diese Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gelten für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge einschließlich Anhänger, sie betreffen aber nicht handbetriebene Flurförderzeuge wie Handstapler oder Handhubwagen.

 

Die verschiedenen Berufsgenossenschaften geben zum Teil eigene VGB (UVV 48) Schriften mit unterschiedlichem Ausgabedatum aber identischem Inhalt heraus.