Als offizieller Partner für Material Handling Equipment der Olympischen und Paralympischen Spiele Paris 2024 möchte Toyota Material Handling Europe (TMHE) mehr Aufmerksamkeit für die wichtige Rolle der Logistikbranche erzeugen.
Unter dem Slogan ...
Mit dem Hochhubwagen Linde L10 – L16 B bringt Linde Material Handling (MH) ein neues, sehr kompaktes Mitgängerfahrzeug auf den Markt. Die Modelle im Traglastbereich von 1,0 bis 1,6 Tonnen und Hubhöhen bis 5,47 Meter sind für eine breite Palette an ...
Continental hat mit ihrem Update des ContiPT18 Vollreifens ihr Material Handling Reifen-Portfolio erfolgreich weiterentwickelt. Reifenverschleißindikatoren (auch bekannt als „Tread Wear Indicator“) geben Auskunft darüber, wie der Zustand des ...
Clark Material Handling hat bekannt gegeben, den Hauptsitz des Unternehmens von Korea wieder in die USA zu verlegen. Mit der Errichtung des Global Headquarters kehrt eine der führenden amerikanischen Marken und der Erfinder des Gabelstaplers in die ...
SCS, 1841 gegründet, ist ein Holzgroßhändler mit sechs Niederlassungen in Bayern und Baden-Württemberg. Beim Neubau der Unternehmenszentrale in Gundremmingen kamen unter anderem nachhaltige Baustoffe zum Einsatz. SCS nutzt gesammeltes Regenwasser ...
Jungheinrichs Elektro-Gegengewichtsstapler-Baureihe EFG 4 wurde als „Best of the Best“ mit dem Red Dot Design Award ausgezeichnet. Dabei handelt es sich um die höchste Auszeichnung, die die internationale Jury des renommierten Awards für Produkt- ...
Echtzeit-3D-Karten sind die Grundlage für die Intralogistik der Zukunft. Im inzwischen abgeschlossenen Forschungsprojekt ARIBIC (Artifical Intelligence-Based Indoor Cartography) wurden Daten für den live einsetzbaren, digitalen Zwilling eines ...
seit 1.Januar 2001.
Auch Flurförderzeuge sind in Deutschland, wie andere bewegliche Wirtschaftsgüter von der Steuer absetzbar.
Steuertechnisch spricht man von Absetzung für Abnutzung (AfA).
Die AfA bemisst sich in der Regel nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. Die Bemessung (Schätzung) der Nutzungsdauer ist ein Teil der Unternehmerdisposition. Jedoch kann die Nutzungsdauer nicht willkürlich festgelegt werden. Richtlinien dazu sind in der AfA-Tabelle zu finden.
Für Gabelstapler und andere Flurförderzeuge ist die betriebs-gewöhnliche Nutzungsdauer bei linearer Abschreibung und einschichtigem Betrieb auf acht Jahre festgelegt, was einem jährlichen Abschreibungssatz von 12,5 Prozent entspricht.
Der Abschreibungssatz für Batterien bei Elektrofahrzeugen beträgt bei der PzS-Batterie (Panzerplatten-Batterie) 10 Prozent pro Jahr.
Die für Ladegleichrichter geltende Abschreibungsdauer beträgt hingegen 19 Jahre oder 5,3 Prozent pro Jahr.
Der Steuerpflichtige kann von diesen Sätzen dann abweichen, wenn er Nachweise für andere Nutzungszeiten erbringt.
Oder wenn in den rund 100 Branchentabellen abweichende Werte stehen. Spezielle Branchentabellen gibt es zum Beispiel für die Kraftfahrzeugindustrie, die Stahlverformung sowie für den Stahl-und Eisenbau.
Diese Branchentabellen sollen im Laufe des Jahres 2001 überarbeitet werden und ab 1.1.2002 in Kraft treten. Für den Maschinen-und Anlagenbau besteht bislang keine Branchentabellen.
Der VDMA hat angekündigt, alle neuen Branchentabellen in einer Broschüre zu veröffentlichen. Die jeweiligen Branchenverbände geben ihren Mitgliedern sicher gerne Auskunft über die Abschreibungsmodalitäten ihres Wirtschaftsbereichs.
Bei der degressiven Abschreibung darf der Abschreibungssatz nur noch bis zum Doppelten des linearen Satzes betragen sowie 20 Prozent nicht überschreiten.
Der VDMA weist seine Mitglieder darauf hin, dass die branchenübliche Mehrschichtnutzung in der neuen Tabelle ‚AV ‘bereits enthalten sei.
Somit sei ein Abzug von 25 Prozent bei doppelschichtigem Betrieb und von 50 Prozent bei Dreifach-oder Vierfachschichten nur noch dann zulässig, wenn der Schichtbetrieb nicht branchenüblich sei.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind auch weiterhin nach § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes voll absetzbar.
Darunter fallen vor allem solche Flurförderzeuge, deren Anschaffungswert 409,03 Euro nicht überschreitet, was beispielsweise bei Handhubwagen der Fall sein kann.