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Als offizieller Partner für Material Handling Equipment der Olympischen und Paralympischen Spiele Paris 2024 möchte Toyota Material Handling Europe (TMHE) mehr Aufmerksamkeit für die wichtige Rolle der Logistikbranche erzeugen.
Unter dem Slogan ...
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Alle Flurförderzeuge mit batterieelektrischem und verbrennungsmotorischem Fahrantrieb müssen mit Bremsen ausgestattet sein, die eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit bewirken und das Fahrzeug stoppen können. Flurförderzeuge mit Fahrersitz sind in der Regel mit einer Bremsanlage ausgestattet, deren Bedienungseinrichtungen unabhängig voneinander wirken. So entsprechen die Fahrzeuge sowohl den Unfallverhütungsvorschriften als auch, sofern eine StVZO-Zulassung beantragt wurde, den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. Die Bremsanlage muss aus einer Betriebsbremse sowie aus einer zusätzlichen Feststellbremse bestehen, die das Fahrzeug auch auf geneigter Fahrbahn sicher festhalten muss.
Bei der Feststellbremse handelt es sich um eine mechanische Bremse, meist handbetätigt, die über ein Bremsseil auf die Bremstrommeln oder die Bremsscheiben wirkt. Bei den Betriebsbremsen kann es sich um mechanische, elektrische, hydraulische oder pneumatische Bremsen handeln.
Die Betriebsbremse kann bei hydrostatischen Getrieben entfallen, wenn durch den hydrostatischen Antrieb eine ausreichende und zuverlässige Bremswirkung erzielt wird. In diesem Fall ist jedoch eine zusätzliche Feststellbremse erforderlich. Die Bremsen wirken in der Regel auf das Antriebsrad oder die Antriebsräder. Bestimmte Bauformen von Flurförderzeugen können aber auch erfordern, dass die Lasträder gleichfalls gebremst werden. Dies trifft zu auf Plattformwagen und Schlepper, Quergabelstapler, Vierwegestapler, Seiten- und Dreiseitenstapler (Hochregalstapler).
Die Bremskraft kann entweder auf Bremstrommeln (Innenbackenbremsen) oder auf Bremsscheiben übertragen werden. Es gibt aber auch gemischte Systeme, bei denen Scheibenbremsen auf die Antriebsräder oder Trommelbremsen auf die Lasträder wirken. Trommelbremsen sollten sich selbst nachstellen und keine Feuchtigkeit und Verunreinigungen eindringen lassen.
Elektroflurförderzeuge bremsen seit Einführung der Drehstromtechnik regenerativ. Dieses sogenannte Nutzbremsen arbeitet weitgehend verschleißfrei und speist die beim Bremsvorgang gewonnene Energie in die Batterie zurück. ↑ Energierückgewinnung Die Betriebsbremse wird häufig mit einer elektromagnetischen Lamellenbremse kombiniert, die automatisch einfällt, wenn der Stapler stoppt, und sich beim Wegfahren wieder löst. Bremsen von Schwergabelstaplern erfordern Bremskraftverstärker.
Sind Flurförderzeuge mit Anhängern im Einsatz, ist ein sicheres Abbremsen des Zuges bei allen Fahrbewegungen zu gewährleisten.
Bei Elektro-Geh-Geräten, die von einem Mitgänger bedient werden und nur sechs Kilometer in der Stunde Höchstgeschwindigkeit erreichen dürfen, sind keine zwei Bremseinrichtungen notwendig. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass diese Geräte beim Loslassen der Bedienungseinrichtung selbsttätig bremsen.
Bei Flurförderzeugen mit Fahrerstand muss sich der Fahrantrieb beim Verlassen des Fahrerstandes selbsttätig ausschalten und die Bremse zwangsläufig wirken. Beim erneuten Betreten des Fahrerstandes darf sich der Fahrantrieb nicht selbsttätig einschalten.
► Vorschriften
Die Bremsen von Flurförderzeugen unterliegen verschiedenen technischen Regeln, Sicherheitsbestimmungen und Gesetzen:
Für den Verkehr innerhalb des Werkgeländes:
Die Anforderungen und die Prüfung von Bremsen für kraftbetriebene Flurförderzeuge sind in ISO 6292 „Bremsleistung und Komponentenfestigkeit“ festgelegt.
Für die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr:
Es sind außerdem die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts zu berücksichtigen, vor allem StVZO, § 41 (Bremsen und Unterlegkeile) sowie § 65 (andere Straßenfahrzeuge, Bremsen).
Bei Handgeräten (Gabelhubwagen) gibt es keinerlei Auflagen zu den Bremsen. Wenn jedoch häufig mit Last abwärts gefahren wird, sind Bremsen auch für diese Geräte sinnvoll. Dabei handelt es sich meist um einen einfachen Bremsschuh, der auf die Lenkräder wirkt. Elektrogeräte müssen mit einer Feststellbremse ausgestattet sein. Bei Handgeräten muss die Möglichkeit bestehen, im Bedarfsfall eine Feststellbremse anzubringen.
Verwendet man elektromechanische Bremsen, ist sicherzustellen, dass die Bremsfunktion bei einem Ausfall der Stromversorgung erhalten bleibt.
Für exgeschützte und Fahrerlose Flurförderzeuge sind besondere Bremsen erforderlich. Die detaillierten Bestimmungen zu den Bremsen sind auf mehrere EN-Normen (Normen-Entwürfe) verteilt. Betriebs- und Feststellbremse müssen den Anforderungen der ISO 6292 entsprechen. Elektromechanische Bremsen müssen mechanisch eingelegt und elektrisch gelöst werden. Sie müssen den Arbeitsanforderungen der DIN EN 1175-1 (EFG) und DIN EN 1175-2 (VFG) entsprechen.