Mit der KM Weighmatic von Tesmatic hat Wiegespezialist Kilomatic eine Gabelstaplerwaage im Programm, die über einige herausragende Details verfügt.
Mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,2 % bis plus/minus 0,5 % der Tragkraft des Gabelstaplers ...
Mit neuer Identität in die Zukunft: Seit dem 1. Januar 2025 firmiert die Schulte-Henke GmbH offiziell unter stabau GmbH. Damit übernimmt das Unternehmen den Namen seiner bereits etablierten Marke für Anbaugeräte, stationäre Anlagen und ...
Clark Europe hat die Partnerschaft mit Mecano Valmar bekannt gegeben, dem neuen autorisierten Händler für Clark Flurförderzeuge in Rumänien. Die Zusammenarbeit von Clark und Mecano Valmar markiert den Angaben zufolge einen wichtigen Meilenstein ...
Mit der Softwarelösung „MATIC:move“ von Linde Material Handling (MH) können Unternehmen ihre Intralogistik ab sofort noch schneller und kostengünstiger automatisieren, denn Implementierung und Steuerung der FTS werden deutlich vereinfacht. Zum ...
BAOLI bringt einen neuen Hubwagen KBP 14-20 mit Li-Ion-Batterien auf den Markt, der den Materialtransport auf kurzen Distanzen einfach und effizient gestaltet. Mit einem kompakten Chassis und einer Tragfähigkeit von 1.400 bis 2.000 kg wurde das ...
Ein smarter Lagerhelfer, der unkompliziert zu handhaben ist und mit dem man auch bei beschränkten Platzverhältnissen schnell, sicher und effizient Waren bewegen kann – das wünschen sich viele Unternehmen für ihr Lager. Mit dem neuen ...
Die aktuelle Nachhaltigkeitsbewertung der weltweit anerkannten Ratingagentur EcoVadis stellt Fronius erneut ein gutes Zeugnis aus: Das oberösterreichische Familienunternehmen konnte sich zum zweiten Mal in Folge die Goldmedaille sichern.
Zuerst ...
Das Finanzgericht Köln hat in einem Beschluss angezweifelt, dass die seit 01.05.2005 geltende Regelung rechtmäßig ist, wonach Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht nur noch nach Hubraum besteuert werden (Finanzgericht Köln, 28.11.2005, Aktenzeichen: 6 V 3715f05). Die zuvor mögliche Besteuerung nach Gewicht könnte also weiter möglich sein. Es ist in dieser Frage momentan ein Hauptsachverfahren vor dem Finanzgericht Köln anhängig (Aktenzeichen: 6 K 2378/05).
Wie allgemein aus der Finanzverwaltung zu hören ist, kann gegen die entsprechenden Kfz-Steuerbescheide mit dem Hinweis auf den Beschluss des Finanzgerichtes Köln Einspruch eingelegt werden und das Ruhen des Verfahrens sowie die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Die Entscheidung über die Streitfrage ist zwar nicht vorhersehbar; um eine Bestandskraft der Steuerbescheide vor einer Entscheidung jedoch zu verhindern, ist die Einsprucheinlegung zu empfehlen.