Mit der KM Weighmatic von Tesmatic hat Wiegespezialist Kilomatic eine Gabelstaplerwaage im Programm, die über einige herausragende Details verfügt.
Mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,2 % bis plus/minus 0,5 % der Tragkraft des Gabelstaplers ...
Mit neuer Identität in die Zukunft: Seit dem 1. Januar 2025 firmiert die Schulte-Henke GmbH offiziell unter stabau GmbH. Damit übernimmt das Unternehmen den Namen seiner bereits etablierten Marke für Anbaugeräte, stationäre Anlagen und ...
Clark Europe hat die Partnerschaft mit Mecano Valmar bekannt gegeben, dem neuen autorisierten Händler für Clark Flurförderzeuge in Rumänien. Die Zusammenarbeit von Clark und Mecano Valmar markiert den Angaben zufolge einen wichtigen Meilenstein ...
Mit der Softwarelösung „MATIC:move“ von Linde Material Handling (MH) können Unternehmen ihre Intralogistik ab sofort noch schneller und kostengünstiger automatisieren, denn Implementierung und Steuerung der FTS werden deutlich vereinfacht. Zum ...
BAOLI bringt einen neuen Hubwagen KBP 14-20 mit Li-Ion-Batterien auf den Markt, der den Materialtransport auf kurzen Distanzen einfach und effizient gestaltet. Mit einem kompakten Chassis und einer Tragfähigkeit von 1.400 bis 2.000 kg wurde das ...
Ein smarter Lagerhelfer, der unkompliziert zu handhaben ist und mit dem man auch bei beschränkten Platzverhältnissen schnell, sicher und effizient Waren bewegen kann – das wünschen sich viele Unternehmen für ihr Lager. Mit dem neuen ...
Die aktuelle Nachhaltigkeitsbewertung der weltweit anerkannten Ratingagentur EcoVadis stellt Fronius erneut ein gutes Zeugnis aus: Das oberösterreichische Familienunternehmen konnte sich zum zweiten Mal in Folge die Goldmedaille sichern.
Zuerst ...
Innerhalb der letzten Jahre war es in Literatur und Rechtsprechung strittig, an welchem Ort eine im Rahmen eines Sachmangelanspruchs durchzuführende Reparatur zu erfolgen hat. Hierzu gab es auch unterschiedliche obergerichtliche Entscheidungen: Einerseits wurde gefordert, dass der Gewährleistungsberechtigte den Kaufgegenstand zur Reparatur auf eigene Kosten in die Werkstatt zurückbringen muss; andererseits wurde geurteilt, dass die Werkstatt die Reparatur direkt vor Ort durchzuführen hat, wo sich der Kaufgegenstand aufgrund eines Sachmangels gerade vertragsgemäß befindet.
Nunmehr hat der BGH mit Urteil vom 08.01.2008 (AZ: X ZR 97/05) entschieden, dass die Reparatur im Zweifel dort zu erbringen ist, wo sich der Mangel behaftete Kaufgegenstand gerade vertragsgemäß befindet. Dies soll jedenfalls dann gelten, falls die Parteien keine andere vertragliche Absprache getroffen haben.
Das potenzielle Risiko, eine Gewährleistungsreparatur an einem fremden Ort durchführen und die Reise- bzw. Fahrtkosten übernehmen zu müssen, kann also dadurch überwunden werden, dass der Erfüllungsort der Nacherfüllungshandlung vertraglich geregelt wird.